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FAQ & WISSENWERTES

Häufig gestellte Fragen & unsere Antworten

Unser Extra Service für Sie: hier stellen wir die häufigsten Fragen und unsere Antworten übersichtlich zusammen. Klicken Sie sich gern durch. So können Sie vor ab Wissenswertes in Erfahrung bringen und sind so gut gewappnet für den Besuch beim Gutachter.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

FAQ zum Thema Gutachten

Von einem Bagatellschaden spricht der Fachmann dann, wenn es sich lediglich um geringere Defekte, beispielsweise Dellen und Lackschäden handelt. Die Schadenshöhe für Bagatellschäden liegt bei 750 Euro.

Sie haben immer dann Schadensersatzansprüche an einen Fahrzeugführer bzw. seine Kfz-Versicherung, wenn dieser den Unfall vollumfänglich verschuldet hat. In diesem Fall sind Sie als Geschädigter auch der Anspruchsteller (kurz AS).

Der Wiederbeschaffungswert beziffert jenen Betrag, den der erneute Erwerb eines gleichwertigen Fahrzeugs bei einem seriösen Kfz-Händler kosten würde.

Für die Dauer der Reparaturarbeiten der Unfallschäden steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu. Die Kosten hierfür trägt die gegnerische Versicherung. Wenn Sie dieses nicht in Anspruch nehmen müssen oder möchten, können Sie stattdessen eine finanzielle Entschädigung in Form von Nutzungsausfall geltend machen.

Wenn die fachmännische Wiederherstellung eines Unfallwagens nicht wirtschaftlich oder unmöglich ist, handelt es sich um einen Totalschaden. Die Reparaturkosten würden die Wiederbeschaffungskosten übersteigen.

Wenn der Zusammenstoß ausschließlich durch Ihren Unfallgegner verursacht wurde, übernimmt seine Versicherung die Gutachterkosten. Bei einer Teilschuld hingegen werden auch die Sachverständigen-Gebühren gesplittet.

Bei älteren Fahrzeugen legen Eigentümer oft keinen großen Wert auf die Reparatur von kleineren Unfallschäden oder können diese selbst beheben. In diesen Fällen können die Netto-Instandsetzungskosten an den Geschädigten ausgezahlt werden, ohne dass der Unfallwagen in der Werkstatt repariert wird.

Ablauf Kfz-Gutachtenerstellung nach Schaden

To Do Liste

 Was Sie bei einem Unfall als Erstes tun sollten:

1. Fahrzeug anhalten und aussteigen

Warnblinker sowie Abblendlicht einschalten

Wenn möglich das Fahrzeug auf den Seitenstreifen bzw. den Fahrzeugrand lenken und abstellen

Warnweste überziehen und das Auto verlassen

2. Verschaffen Sie sich
einen Überblick

Sind Sie selbst oder andere Personen verletzt?

Besteht die Gefahr eines Feuers oder einer Explosion?

Wie viele Fahrzeuge sind involviert und wie sind sie positioniert?

3. Absicherung der Unfallstelle und Erste Hilfe

Positionieren Sie Ihr Warndreieck gut sichtbar mindestens 50 Meter vor dem Unfallort, auf Autobahnen mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle

Holen Sie Verletzte aus der unmittelbaren Gefahrenzone

 

Leisten Sie Notfallhilfe unter Verwendung des Auto-Verbandskastens

Veränderungen an der Unfalllage sind nur zum Schutze von Verletzten und zu Zwecken der Verkehrssicherung erlaubt

Wenn Sie sich auf einer Schnellstraße oder Autobahn befinden, betreten Sie die Fahrbahn nach erfolgter Absicherung nicht mehr

4. Alarmieren Sie die Rettungskräfte

Rufen Sie die Polizei unter der Notrufnummer 110 und den Rettungsdienst unter der Nummer 112 zur Hilfe, informieren Sie diese, falls es brennt und/oder Explosionsgefahr vorliegt

 

Beschreiben Sie den Einsatzkräften telefonisch Ihren Standort so genau wie möglich: Nummer der Landstraße/ Autobahn, Abstand zur letzten Auffahrt bzw. Abfahrt in km wenn möglich, Fahrtrichtung, Fahrzeugbeschreibung etc.

In Städten gilt alternativ die Nennung von Straßennamen und Hausnummer des nächstgelegenen Gebäudes, der Name eines Geschäfts in unmittelbarer Nähe oder Ähnliches

Betreuen Sie verletzte Personen, während Sie auf die Einsatzkräfte warten. Behalten Sie diese gut im Auge und sprechen Sie mit Ihnen: Sie sollten nach Möglichkeit bei Bewusstsein bleiben.

5. Dokumentieren Sie alle Unfallschäden

Wenn es möglich ist, machen Sie Fotos von allen beteiligten Pkws und von der Unfallstelle selbst. Allerdings nur dann, wenn Sie sich selbst oder andere damit keinesfalls in Gefahr bringen!

 

Setzen Sie Ihre Kfz-Versicherung in Kenntnis, diese kann Ihnen z.B. einen Abschleppwagen schicken und andere erste Schritte in die Wege leiten.

Wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen, können Sie bereits jetzt einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zurate ziehen. Wenn Sie sich an einer stark befahrenen Straße befinden oder Rettungskräfte im Einsatz sind, sollte die Begutachtung unter Umständen allerdings für den Folgetag vereinbart werden. Der Rettungseinsatz darf unter keinen Umständen behindert werden.