Close up of female driver taking photos of road traffic accident on mobile phone for insurance claim; Shutterstock ID 1964162257; purchase_order: -; job: -; client: -; other: -
Professionell & kompetent

Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten ist in der folgenden Situation absolut empfehlenswert: Sie sind sich sicher, einen Autounfall nicht verursacht zu haben und der Schaden an Ihrem Vehikel liegt deutlich über der Bagatellgrenze von 700 Euro. Mit geübtem Blick erkennen wir auch versteckte Schäden, welche beim Aufprall entstanden sind und rechnen sämtliche Unfall-Defekte gewissenhaft in Ihre Schadensforderung ein. Unsere Unfallgutachten helfen Ihnen, die realistische Schadenssumme inklusive Wertminderung von der Versicherung einzufordern.

Sympathisch & fair

Kurzgutachten

Bei einem Kurzgutachten handelt es sich um den vielen Menschen besser bekannten Kostenvoranschlag. Wir erstellen Kostenvoranschläge für Kfz-Reparaturen jeglicher Art. Unsere Kurzgutachten unterstützen Sie in zweierlei Hinsicht: Sie erkennen sofort, ob eine Kfz-Werkstatt Ihnen viel zu hohe Reparaturkosten genannt hat oder ob die Vorausberechnung räsonabel ist. Im Falle eines Versicherungsschadens können Sie detailliert überprüfen, ob die gegnerische Kfz-Versicherung die Instandsetzung Ihres Wagens nicht viel zu niedrig angesetzt hat.

Dent car scratch close-up. Crashed car in accident; Shutterstock ID 1050791132; purchase_order: -; job: -; client: -; other: -
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Zuverlässig & schnell

Beweissicherungsgutachten

Bei Unfällen im Straßenverkehr steht es oft Aussage gegen Aussage. Doch wie soll man entscheiden, wer letztendlich Schuld am Zusammenstoß hat? Unser Beweissicherungsgutachten ist in dieser Situation unerlässlich und sorgt vor allem schnell für Klarheit. Das hilft bei den Verhandlungen mit der Versicherung, alle gerechtfertigten Schadensforderungen auch erstattet zu bekommen. Mithilfe aussagekräftiger Fotos und der Aufnahme von Zeugenaussagen kann die Beweislage oft auch im Nachhinein noch festgehalten werden.

WIR SIND DIE SCHADENPROFIS

Jetzt kostenfrei beraten lassen!

Wir sind die Schadenprofis

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Transparent & fair

Wertgutachten

Jeder, der schon mal ein gebrauchtes Kraftfahrzeug gekauft oder verkauft hat, kennt die folgende Problematik: Wie kann man sich sicher sein, dass der geforderte Preis realistisch ist und dem aktuellen Wert des Gefährts entspricht? Hatte der Wagen womöglich sogar schon mal einen nicht erwähnten Unfall? Hier kommt Ihr Kfz-Sachverständiger Richter ins Spiel! Innerhalb kürzester Zeit inspizieren wir das Objekt auf seinen technischen und optischen Zustand. Wenige Minuten später erhalten Sie eine qualifizierte Expertise bezüglich eines vertretbaren Preises, und zwar basierend auf aktuellsten Zahlen und Gesichtspunkten. Kaufen Sie lieber nicht die sprichwörtliche „Katze im Sack”, sondern ziehen Sie uns für ein Wertgutachten hinzu.

Human resources manager shaking hands with applicant during job interview in office; Shutterstock ID 1244056078; purchase_order: -; job: -; client: -; other: -
Noch mehr Service

Zusätzliche Services und Hilfestellungen

Bei Auffahrunfällen mit geringem Tempo oder sogenannten „Parkremplern” entstehen oft nur minimale Schäden. Immer dann, wenn die Instandsetzungskosten unterhalb von 700 Euro bleiben, redet man von einem Bagatellschaden. Natürlich verfügt nicht jeder Fahrzeugführer* über das nötige Wissen, um einen Bagatellschaden von einem eher schwerwiegenden Unfallschaden zu unterscheiden. Daher bieten wir vom Kfz-Sachverständigenbüro Richter Ihnen einen besonderen Service an: Senden Sie uns einfach per E-Mail oder WhatsApp detaillierte Aufnahmen der Beulen oder Kratzer, welche durch den Unfall an Ihrem Fahrzeug entstanden sind. Wir beraten Sie und erklären, ob ein Kfz-Gutachten sinnvoll ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht. Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Bei Reparatur-Werkstätten gibt es himmelweite Unterschiede. Und zwar sowohl im Preis als auch in der Qualität der Arbeit. Wenn Sie nicht genau wissen, wer Ihr Auto nach einem Zusammenstoß fachmännisch instandsetzen kann, sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir kooperieren mit erfahrenen Kfz-Werkstätten und Meisterbetrieben. Denn Ihre Sicherheit im Straßenverkehr sollten Sie keineswegs dem Zufall überlassen!

Erfreulicherweise kommt es nicht allzu oft vor, aber gelegentlich kommt es in der Folge von Verkehrsunfällen zu heftigen Auseinandersetzungen. Manchmal ist man als Geschädigter gut beraten, einen guten Anwalt zu konsultieren. Sie haben beispielsweise die Möglichkeit, gleich von Beginn an einen Anwalt zu Ihrem Schadenregulierungsprozess hinzuzuziehen. Wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt, zahlen Sie für Ihren Anwalt übrigens nicht selbst. Seine Gebühren werden von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners getragen. Das Einschalten eines Anwaltes kann aber einige Vorteile für Sie haben. So wird Ihr Schaden in aller Regel deutlich schneller reguliert. Falls es hingegen zum Zahlungsverzug durch den Versicherer kommt, geht der Anwalt in Kenntnis der Sachlage umgehend dagegen vor. Falls Sie beim Autounfall sogar verletzt wurden, macht ein guter Anwalt außerdem Schadensersatzansprüche wie Verdienstausfall und Schmerzensgeld für Sie geltend. Das Kfz-Sachverständigenbüro Richter kooperiert mit einem versicherten Fachanwalt für Verkehrsrecht und bringt Sie bei Bedarf gerne unverbindlich in Kontakt mit diesem. Anschließend können Sie sich entspannt zurücklehnen, denn er wird sich in Ihrem Namen von A bis Z um alles kümmern.

  1. Schmerzensgeld bei Personenschäden
  2. Arztkosten bzw. Krankenhausaufenthalt
  3. Abschlepp- bzw. Bergungskosten
  4. Standgebühren bzw. Entsorgungsgebühren
  5. Sachschäden an im Auto befindlichen Gegenständen
  6. Anmelde- bzw. Abmeldekosten des Kfz
  7. Sachschäden am Fahrzeug
  8. Gutachterkosten
  9. Kosten des Fachanwalts
  10. Auslagenpauschale/ Verdienstausfall
  11. Haushaltsführungskosten
  12. Finanzierungskosten
  13. Nutzungsausfall Pkw/ Kosten für Leihwagen während Reparaturarbeiten
Wie Sie sehen, kann hier bei größeren Unfallschäden ein sehr stattlicher Betrag zusammenkommen. Daher ist es tatsächlich sehr empfehlenswert, im Falle des Falles einen versierten Fachanwalt zu konsultieren, der Ihre Interessen vollumfänglich vertritt. Dieser kennt sich mit Ihren Rechten mindestens ebenso gut aus wie die zahlungspflichtige Versicherung. Daher wird es dieser kaum gelingen, Sie in irgendeiner Weise auszutricksen. Im Gegenteil: Mehr anrechenbare Ansprüche werden Sie wohl niemals durchsetzen können, als mit einem erfahrenen Anwalt für Verkehrsrecht auf Ihrer Seite.

Wir möchten Ihnen die Sorge vor hohen Rechnungen nehmen. Daher sagen wir es noch einmal ganz klar: Wer unschuldig am Entstehen eines Verkehrsunfalls ist, der trägt auch keinerlei Kosten! Ihr erster Schritt sollte daher die Beauftragung von Kfz-Sachverständigenbüro Richter sein. Schon rund 24 Stunden nach der Fahrzeuginspektion sind Sie sicher, ob Ihnen nicht doch möglicherweise eine Teilschuld zufällt. Wenn dies nicht der Fall ist, können Sie spätestens jetzt aufatmen. Denn sämtliche Gebühren und Kosten, die anfallen, sind komplett durch die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners gedeckt. Sie zahlen nicht einen Cent. Sogar die Telefongebühren für Ihren Anruf bei uns können wir für Sie von der Versicherung zurückholen. Wenn das mal keine guten Nachrichten sind?

Wir sind besonders flexibel und gehen auf Ihre Wünsche ein, denn Kundennähe und herausragender Service werden bei Kfz-Sachverständigenbüro Richter groß geschrieben. Da Sie Ihr qualifiziertes Gutachten von uns schon nach 24 Stunden erhalten, kann auch die Schadensabwicklung sehr schnell in die Wege geleitet werden. Mit einem anerkannten Gutachten stehen Ihre Chancen auf die volle Erstattung der berechneten Schadenshöhe zudem wesentlich besser als ohne unsere Expertise. Zudem inkludieren wir etliche Leistungen, von denen die meisten Autofahrer als Laien gar nichts wissen. Beispielsweise eine eventuelle Wertminderung Ihres Wagens oder die Unkostenpauschale. Wir finden ebenfalls heraus, ob sich bei älteren Fahrzeugen die Instandsetzung überhaupt noch lohnt oder ob es sich womöglich um einen Totalschaden handelt. In dem Falle helfen wir Ihnen, die Auszahlung des kalkulierten Restwertes zu erhalten. Und wir können Ihnen sagen, ob Ihnen für die Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs ein Leihwagen zur Verfügung steht. Auch diesen setzen wir automatisch auf die Liste Ihrer Forderungen, wenn Sie schuldlos ohne Auto dastehen. Machen Sie sich das Leben leichter, indem Sie uns als Berater und Gutachter beauftragen. Sie ersparen sich einiges an Zeit und Aufwand und bekommen in den meisten Fällen am Ende mehr Geld von der Versicherung.

Zu guter Letzt

Zwei Tipps vom Profi

1) Als Unfallgeschädigter steht es Ihnen per Gesetz zu, Ihren Kfz-Sachverständigen für das Unfallgutachten frei nach Belieben zu wählen. Akzeptieren Sie daher nicht den Vorschlag Ihres Unfallgegners oder seiner Versicherung, einen Gutachter zu bestellen. Sie können sich sicherlich vorstellen, in wessen Sinne dieser seine Begutachtung vornehmen wird. Bestehen Sie daher ruhig und sachlich auf Ihr Recht und rufen Sie uns an.

2) Versicherer von Unfallverursachern sind häufig sehr schnell, wenn es darum geht, dem Geschädigten ein Regulierungsangebot zu machen. Diese erste Offerte sollten Sie aber unter keinen Umständen annehmen. Denn allzu oft dokumentieren die Gutachter der Kfz-Versicherung nicht detailliert genug oder wichtige Ersatzleistungen, die Ihnen zustehen werden weggelassen. Sie sollten immer auf das Unfallgutachten des von Ihnen bestellten Sachverständigen warten. Damit stehen Sie sich in fast allen Fällen deutlich besser. Schließlich wollen Sie nicht am Ende noch auf einem Teil Ihrer Kosten sitzen bleiben.